Da macht doch unsere
Polizei an einem Mittwochabend um 23.15 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle auf dieser Strasse:
Die Strasse ist an dieser Stelle rund 12 m breit und kaum befahren. Es hat keine Kinder die spielen und keinen Fussgängerstreifen. Da frage ich mich doch, wo ist da die Verhältnismässigkeit?
Natürlich darf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt überschritten werden, aber wären solche Kontrollen nicht an hoch frequentierten Strassen um die Mittagszeit mit Kinder, die die Strasse überqueren möchten besser angebracht?
Und dann wir auf ihrer Webseite noch die Möglichkeit angeboten, dass man sich bei Bussen, bei denen man nicht einverstanden ist, sich bitte bei Ihnen melden soll…da frage ich mich, wie lange da wohl die Schlange sein würde, wenn das ernst genommen würde?
Apropos Bussenkatalog:
Wusstet ihr, dass Nichtbenützen des Trottoirs (Art. 49 Abs. 1 SVG) mit 10.- Fr. Busse geahndet werden kann?
Ich bin ja mal gespannt, wie lang es geht, bis Fussgänger geblitzt werden, weil sie joggen statt gehen…..?